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2.2.2.      Verschiedene Verfahren

Absinthherstellung auf kaltem Weg (Mazeration – „Absinthe à froide“)

Öle, Essenzen oder Tinkturen werden mit reinem Alkohol vermischt. Der sogenannte Likörkörper besteht aus einer Zuckerlösung, Weingeist und Wasser, das Mischungsverhältnis und der gesamte Herstellungsprozess erfolgt unter geheimen Rezepten, muss also käuflich erworben werden. Absinthes die mit Likörkörpern hergestellt werden sind zumeist deutsche oder österreichische Absinthe, da der Zusatz von Zucker nur hier üblich ist.

Absinthherstellung auf warmen Weg (Destillation – „Absinthe à chaude“)

Durch die Destillation kann man besonders feine Branntweine gewinnen. Das getrocknete Pflanzenmaterial wird mit dem Alkohol in einen Destillierapparat gegeben und destilliert. Deutsche Rezepte enthalten Likörkörper da in Deutschland der Zusatz von Zucker üblich ist. Die französischen und schweizerischen Sorten teilt man nach ihrem Alkoholgehalt in drei Gruppen ein: Absinthes supérieures (65-75% Alkohol), Absinthes normales (50-65% Alkohol) und Absinthes inférieures (40-50% Alkohol).

Absinthherstellung im Schnellverfahren

Hierbei werden 0,3 bis 0,4g Absinthöl (oleum absinthii) in etwas 85%igem Alkohol gelöst und mit einem Viertelliter Anisschnaps (Pernod, Pastis oder Anis del Mono) vermischt. Statt Öl kann man auch Absinthessenz nehmen, dafür mazeriert man 30g Wermut in einem Viertelliter 85%igem Alkohol, fügt 3-5 Tassen Wasser hinzu und destilliert das Ganze. Das Destillat wird mit dem Anisschnaps im Verhältnis 1:4 vermischt. Ein Weg die Absinthherstellung noch mehr zu beschleunigen ist der, eine Absinthessenz käuflich zu erwerben. Ein Anbieter aus Stegen, Deutschland vertreibt ein Absinth-Essenz-Set mit 6 Flaschen mit 250 ml Essenz aus der 13 Flaschen trinkfertiger Absinth hergestellt werden können.

Die Eigenherstellung von Absinth war auch im 19. Jahrhundert sehr beliebt. Die Anpassung an den eigenen Geschmack und das Ausprobieren alter Rezepte sind wesentliche Vorteile der Eigenproduktion, zu beachten ist jedoch, dass diese Art der Herstellung sehr teuer ist, langes Experimentieren nötig ist, bevor der „Absinth“ auch wirklich nach Absinth schmeckt und vor allem einem Zuwiderhandeln der europäischen und bundesweiten Gesetzgebungen entspricht, ist also illegal.

 

 

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