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2.2.2.
Verschiedene Verfahren
Absinthherstellung auf kaltem Weg
(Mazeration – „Absinthe à froide“)
Öle, Essenzen oder Tinkturen werden
mit reinem Alkohol vermischt. Der sogenannte Likörkörper besteht aus
einer Zuckerlösung, Weingeist und Wasser, das Mischungsverhältnis
und der gesamte Herstellungsprozess erfolgt unter geheimen Rezepten,
muss also käuflich erworben werden. Absinthes die mit Likörkörpern
hergestellt werden sind zumeist deutsche oder österreichische
Absinthe, da der Zusatz von Zucker nur hier üblich ist.
Absinthherstellung auf warmen Weg
(Destillation – „Absinthe à chaude“)
Durch die Destillation kann man
besonders feine Branntweine gewinnen. Das getrocknete
Pflanzenmaterial wird mit dem Alkohol in einen Destillierapparat
gegeben und destilliert. Deutsche Rezepte enthalten Likörkörper da
in Deutschland der Zusatz von Zucker üblich ist. Die französischen
und schweizerischen Sorten teilt man nach ihrem Alkoholgehalt in
drei Gruppen ein: Absinthes supérieures (65-75% Alkohol), Absinthes
normales (50-65% Alkohol) und Absinthes inférieures (40-50%
Alkohol).
Absinthherstellung im
Schnellverfahren
Hierbei werden 0,3 bis 0,4g Absinthöl
(oleum absinthii) in etwas 85%igem Alkohol gelöst und mit einem
Viertelliter Anisschnaps (Pernod, Pastis oder Anis del Mono)
vermischt. Statt Öl kann man auch Absinthessenz nehmen, dafür
mazeriert man 30g Wermut in einem Viertelliter 85%igem Alkohol, fügt
3-5 Tassen Wasser hinzu und destilliert das Ganze. Das Destillat
wird mit dem Anisschnaps im Verhältnis 1:4 vermischt. Ein Weg die
Absinthherstellung noch mehr zu beschleunigen ist der, eine
Absinthessenz käuflich zu erwerben. Ein Anbieter aus Stegen,
Deutschland vertreibt ein Absinth-Essenz-Set mit 6 Flaschen mit 250
ml Essenz aus der 13 Flaschen trinkfertiger Absinth hergestellt
werden können.
Die Eigenherstellung von Absinth war
auch im 19. Jahrhundert sehr beliebt. Die Anpassung an den eigenen
Geschmack und das Ausprobieren alter Rezepte sind wesentliche
Vorteile der Eigenproduktion, zu beachten ist jedoch, dass diese Art
der Herstellung sehr teuer ist, langes Experimentieren nötig ist,
bevor der „Absinth“ auch wirklich nach Absinth schmeckt und vor
allem einem Zuwiderhandeln der europäischen und bundesweiten
Gesetzgebungen entspricht, ist also illegal.
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